
Helder berät vor allem Private-Equity-Unternehmen zu Strukturierung und Betrieb von Fonds. Sein Track-Record mit mehreren Dutzend Fonds reicht von kleineren Frühphasen-Venture-Capital-Fonds bis hin zu großen Buyout-Partnerships. Hinzu kommt die Beratung von institutionellen wie privaten Investoren bei Investments in Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds.
Helder veröffentlicht regelmäßig zu internationalem Steuerrecht und ist Gastdozent an der Bundesfinanzakademie. Er ist Mitgründer der Berliner Steuergespräche, der Hamburger Fondsgespräche und des Hamburger Steuerdialogs.
Der US-Verlag Best Lawyers® zählt Helder in seinem aktuellen Ranking in Kooperation mit dem Handelsblatt® zu den besten Anwälten in Deutschland für die Bereiche Private Funds, Tax- und Venture Capital Law.