
Stephan berät Asset-Manager, institutionelle Investoren und Investmentfonds in allen Fragen der kollektiven Vermögensverwaltung, darunter Fondsgründung und laufende operative Angelegenheiten, Co-Investitionen, Carried Interest-Strukturen und interne Reorganisationen. Darüber hinaus berät Stephan Sponsoren und Investoren bei Sekundärtransaktionen, einschließlich Rekapitalisierungen und Umstrukturierungen.
Ein zweiter Schwerpunkt von Stephans Tätigkeit liegt in den Bereichen Venture Capital und M&A-Transaktionen sowie allgemeines Gesellschaftsrecht. Stephan berät und vertritt insbesondere inländische und ausländische institutionelle und strategische Investoren und Unternehmen in allen Fragen im Zusammenhang mit Finanzierungsrunden, Unternehmenskäufen, Joint Ventures, Investitionen in Portfoliounternehmen und Exit-Transaktionen.
Im JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien wird Stephan als häufig empfohlender Berater im Bereich Venture Capital genannt und die Wirtschaftswoche führt Stephan als einen der Top-Anwälte für M&A.
The Legal 500 Deutschland 2020 nennt Stephan als Kernanwalt für die Bereiche Investmentfonds und Venture Capital, und Best Lawyers® zählt Stephan zu den besten Anwälten in Deutschland für die Bereiche Private Funds und Venture Capital Law.